Markenrechtliche Abmahnung der Brödermann Jahn Rechtsanwälte im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen der Wortmarke „EXPLORER“
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Hans Rix Handelsgesellschaft mbH
wegen der Wortmarke
„EXPLORER“
Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Hans Rix Handelsgesellschaft, die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wortmarke „EXPLORER“ ist. Diese nutzt sie zum Vertrieb von Sportartikeln, insbesondere im Bereich Wassersport. Aktuell verschickte die Brödermann Jahn Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen beim Anbieten von Sportartikeln zum Verkauf die Bezeichnung „EXPLORER“ genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Brödermann Jahns Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
18. März 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht