Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG wegen der Nutzung der Marken „BMW“, „M3“ und „M4“
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München
im Auftrag der
BMW AG
wegen unberechtigter Nutzung der Marken
„BMW“, „M3“ und „M4“.
Die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der BMW AG durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützen Marken „BMW“, „M3“ und „M4“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen unter der Bezeichnung dieser Marken Auto-Ersatzteile im Internet Angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die BMW AG nicht hatte. Hierdurch liegt nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die KLAKA Rechtsanwält fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
8. März 2019
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