Markenrechtliche Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Berkemann GmbH & Co. KG wegen der Marke "TOEFFLER" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Berkemann GmbH & Co. KG wegen der Marke "TOEFFLER"

Markenrechtliche Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Berkemann GmbH & Co. KG wegen der Marke „TOEFFLER“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart
im Auftrag der
Berkemann GmbH & Co. KG
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke
„TOEFFLER“
Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Berkemann GmbH & Co. KG durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke „TOEFFLER“ für Pantoffeln und Sandalen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte, die der der Berkemann GmbH ähneln, zum Verkauf angeboten zu haben und dabei die Bezeichnung „TOEFFLER“ benutzt zu haben. Bei diesen handele es sich jedoch nicht um die von der Berkemann GmbH entwickelten Produkte. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.