Markenrechtliche Abmahnung der LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Daniel Wellington AB wegen der Marke „Daniel Wellington“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln
im Auftrag der
Daniel Wellington AB
wegen der Verletzung von Rechten an der Marke
„Daniel Wellington“
Die LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Daniel Wellington AB durchgesetzt werden sollen. Diese ist insbesondere für das Auftreten als Hersteller von Uhren bekannt. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen auf der Verkaufsplattform Amazon Uhren zum Verkauf angeboten und diese mit „Daniel Wellington“ bezeichnet zu haben. Durch einen Testkauf habe sich jedoch herausgestellt, dass es sich bei den angebotenen und erworbenen Produkten nicht um Originalware von Daniel Wellington, sondern um eine nicht lizensierte und nicht von Daniel Wellington selbst in den Verkehr gebrachte Uhr handele. Gemäß Art. 9 UMV und §§ 4, 14 MarkenG ist es Dritten jedoch untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Gleichzeitig sei dies eine Rufausbeutung und damit auch wettbewerbswidrig.
Die LUTHER Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
26. Februar 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht