Abmahnung der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Marke "BVB" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Marke "BVB"

Markenrechtliche Abmahnung der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Marke „BVB“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
BVB Merchandising GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen
„BVB“.
Die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte verschicken für diese aktuell eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Plattform eBay Waren verkauft zu haben und diese in der Artikelüberschrift mit „BVB“ beworben zu haben. Hierbei handele es sich allerdings um eine eingetragene Wortmarke der BVB Merchandising GmbH, sodass die unberechtigte Nutzung eine Markenrechtsverletzung darstellen würde. Bereits vor einigen Wochen wurden wir auf die Tätigkeit der Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte für die BVB Merchandising GmbH aufmerksam, als diese Berechtigungsanfragen in ihrem Namen verschickte. Wir berichteten: http://www.ra-herrle.de/lohner-fischer-igwecks-collegen-borussia-dortmund/
Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.