Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hofstetter, Schurack & Partner im Auftrag der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH wegen dem VDE-Prüfzeichen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Hofstetter Schurack & Partner PartG mbB aus München
im Auftrag der
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an dem
Prüfzeichen des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Die Kanzlei Hofstetter, Schurack & Partner PartG mbB aus München verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH durchgesetzt werden soll. Diese ist ein Unternehmen des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und als Lizenznehmerin des VDE Verbandes beauftragt, die Einhaltung der dem VDE Verband zustehenden Markenrechte an den Prüfzeichen des Verbandes zu sichern. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem Verkaufsangebot auf der Internethandelsplattform eBay mit „VDE“ zu werben und damit die Markenrechte der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH zu verletzen.
Die Kanzlei Hofstetter, Schurack & Partner fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
11. Februar 2019
Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?