Markenrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen „Hetz mich nicht“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke
„Hetz mich nicht“
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Universal Music GmbH, welche Inhaberin der Lizenzen für die Wortmarke „Hetz mich nicht“ für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe Textilien mit diesem Fun-Spruch bedrucken lassen und vertrieben, ohne hierzu von der Universal Music GmbH oder dem Markeninhaber berechtigt worden zu sein. Hierdurch sei bei ihr eine Rechtsverletzung eingetreten, durch die Ansprüche der Universal Music GmbH begründet worden sind.
Die Rasch Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Rasch Rechtsanwälte gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.