Markenrechtliche Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag der taxi-times Verlags GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Dezember 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag der taxi-times Verlags GmbH

Markenrechtliche Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag der taxi-times Verlags GmbH

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der

Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Augsburg

im Auftrag der

taxi-times Verlags GmbH aus München

wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke

„taxitimes“.

Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Augsburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Schutzrechten der taxi-times Verlags GmbH aus München durchgesetzt werden sollen. Es wird geltend gemacht, dass diese Inhaberin der Unionsmarke „taxitimes“ sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Bezeichnung „taxitimes“ genutzt ohne hierzu berechtigt zu sein. Hierdurch sei eine Markenrechtsverletzung eingetreten, welche Ansprüche der taxi-times Verlags GmbH begründen würde.

Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.