Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag der Tropica GmbH & Co. KG wegen der Marke "TROPICA" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag der Tropica GmbH & Co. KG wegen der Marke "TROPICA"

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag der Tropica GmbH & Co. KG wegen der Marke „TROPICA
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtliche Abmahnung der
Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster
im Auftrag der
Tropica GmbH & Co. KG aus Münster
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
„TROPICA“
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Tropica GmbH & Co. KG durchgesetzt werden sollen. Es wird geltend gemacht, dass die Tropica GmbH & Co. KG Inhaberin der Wortmarke „TROPICA“ sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe im Rahmen von Verkaufsangeboten die Bezeichnung „TROPICA“ benutzt und diese auch auf die Warenverpackung abdrucken lassen, ohne hierzu berechtigt zu sein. Diese Bezeichnung, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der Tropica GmbH & Co. KG, stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.