Schur Pack Denmark A/S mahnt wegen Markenrechtsverletzungen ab
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partner) aus Köln
im Auftrag der
Schur Pack Denmark A/S aus Horsens
wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Markennamen
„DropStop“.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Schur Pack Denmark A/S bezüglich der Unionsmarken 001194406 „DropStop“ und 015803935 „DropStop by Schur“. Hierbei handelt es sich um Ausgießer und Tropfenauffänger für Flaschen oder ähnliche Flüssigkeitsbehälter. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe unter Bezeichnung der Marke Verkaufsangebote geschaltet und dabei die Markenrechte der Schur Pack Denmark A/S missachtet haben. Dies soll durch die Durchführung eines Testkaufes festgestellt worden sein.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür wurde bereits ein vorformulierte Erklärung zur Unterschrift beigefügt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Markenrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe sowie
- zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.