Markenrechtliche Abmahnung des RA Olaf E. Wirth im Auftrag der YADROS GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung des RA Olaf E. Wirth im Auftrag der YADROS GmbH

Markenrechtliche Abmahnung des RA Olaf E. Wirth im Auftrag der YADROS GmbH
Uns erreicht eine markenrechtlicheAbmahnung des
RA Olaf E. Wirth aus Hamburg
im Auftrag der
YADROS GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke „ALPHA“ durch ein Angebot im Internet.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung von Markenrechten der YADROS GmbH bezüglich der Marke “ALPHA“ gerügt wird. Die YADROS GmbH ist die Betreiberin eines Handels für Möbel mit jahrelanger Erfahrung. Dabei halte die YADROS GmbH einige geschützte Marken, sowohl deutsche als auch europäische, zusammen. Zu diesen geschützten Marken gehört auch die Marke „ALPHA“, welche ihren Schwerpunkt auf Betten setzt. Die YADROS GmbH verwendet die Marke „ALPHA“ zudem um Möbelstücke zu kennzeichnen.
Im vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten von Ra Olaf E. Wirth der Vorwurf gemacht, bei einem Angebot über ein Bett auf der Internetplattform „amazon.de“ gegen das Markenrecht verstoßen zu haben.
Der RA Olaf E. Wirth fordert aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung. Daneben ist eine Regelung über eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro vorgesehen, sowie über Schadenersatz und Erstattung der Kosten. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. .
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.