Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2018

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Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware

Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff
im Auftrag der
Dassault Systèmes SolidWorks Corp.

wegen
unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützten Computerprogramme, insb. „Solidworks“ (3D-CAD-Programm).
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen der unlizensierten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Computersoftware. Den von ihr verschickten Abmahnschreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene das 3D-CAD-Programm Solidworks ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz gebraucht. Hierin wird ein Verstoß gegen §§ 97 ff. UrhG gesehen.
Die Kanzlei CJCH Solicitors fordert zunächst Auskunft nach § 101a UrhG ein, um anschließende Schadensersatzforderungen für die unrechtmäßige Nutzung der lizensierten Programme vorzubereiten. Für den Fall, dass eine Auskunft nicht fristgerecht erteilt wird, kündigt die Kanzlei die unangekündigte Besichtigung im Rahmen einer einstweiligen Anordnungen durch das Gericht an.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.