Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG
Uns erreicht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Taylor Wessing
im Auftrag der
FC Bayern München AG
wegen

Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte durch das Inverkehrbringen von gefälschten Trikots.

Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG bezüglich der Unionsmarke “FC BAYERN MÜNCHEN” gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht lizenzierte Trikots (“Fälschungen”), die für den unwissenden Käufer den lizenzierten Trikots vom Aussehen gleichkommen, mit der geschützten Marke auf dem Online-Marktplatz „eBay.de“ zum Kauf angeboten zu haben. Die Kanzlei Taylor Wessing soll „interne Prüfungen“ vorgenommen haben, mit dem Ergebnis, dass es sich bei den betroffenen Trikots um keine Originale der Marke „FC BAYERN MÜNCHEN“ handeln würde. Die Kanzlei Taylor Wessing sieht in dem Inverkehrbringen von gefälschten Trikots einen Verstoß gegen § 9 UMV und somit eine Markenrechtsverletzung. Eine Gelegenheit zur Darlegung eines Beweises, dass es sich bei den betroffenen Trikots tatsächlich um Originale der Marke “FC BAYERN MÜNCHEN“ handelt, lässt die Kanzlei Taylor Wessing aber grundsätzlich zu.

Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?

In der Regel wird von einer abmahnenden Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unterzeichnen Sie eine solche Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Markenrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.