Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke “Takelage” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Juli 2018

Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke “Takelage”

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke “Takelage”
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
FAST Fashion Brands GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke „Takelage“ durch den Vertrieb von Armbändern im Internet.
Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte fordert aufgrund des vermeintlichen Verstoßes das Unterlassen der Bewerbung des Produkts unter der oben genannten Bezeichnung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben macht sie Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz geltend.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. .
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.