"Secret Agency - Barely Lethal" / Abmahnung FAREDS Rechtsanwalts-GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung FAREDS Holscher Neef / Hamburg

"Secret Agency – Barely Lethal" / Abmahnung FAREDS Rechtsanwalts-GmbH

 
Uns erreichen Informationen, nach denen die
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft MBH
im Auftrag der
Elite Film AG
Abmahnungen wegen des Films
„Secret Agency – Barely Lethal“
verschickt.
Die hamburger Rechtsanwalts-GmbH FAREDS versendet derzeit Abmahnungen wegen Filesharings am Film „Secret Agency – Barely Lethal“. In der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, den Film durch illegales Filesharing in P2P-Netzwerken, sog. Internettauschbörsen rechtswidrig verbreitet zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich langfristig
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.