Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der Foresight Unlimited LLC u.a. wegen des Filmwerkes “Universal Soldier Regeneration” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Februar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung Baumgarten Brandt / Berlin

Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der Foresight Unlimited LLC u.a. wegen des Filmwerkes “Universal Soldier Regeneration”

Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der Foresight Unlimited LLC u.a. wegen des Filmwerkes “Universal Soldier Regeneration”
Uns erreichen weitere Hinweise auf Abmahnungen der
Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin
im Auftrag der
Firma Foresight Unlimited LLC, 2934 1/2 BeverlyGlenCircle, Suite 900, 90077 Bel Air – Vereinigte Staaten von Amerika – vertreten durch den Gesellschafter Mark Damon
betreffend der Filmwerke
“Universal Soldier Regeneration”
„Universal Soldier 3“
„Universal Soldier: A New Beginning“.

Die Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnungen entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordern die Rechtsanwälte von Baumgarten Brandt regelmäßig die Zahlung von zumindest 850,- Euro pro Film. Den Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Als Rechtsverletzung wird dabei das – bewusste oder unbewusste, absichtliche oder ungewollte – öffentliche Zugängigmachen der streitgegenständlichen Datei in sogenannten Internettauschbörsen („Peer-to-Peer“-Netzwerke, oder kurz “P2P”, wie z.B. BitTorrent, eDonkey, eMule uvm.) urheberrechtlich verfolgt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Die abmahnende Kanzlei engagiert eine Ermittlungsfirma, die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, IP-Adressen zuzuordnen. Anschließend erwirkt die abmahnende Kanzlei vor Gericht einen Beschluss. Dieser Beschluss erlaubt dem Internetanbieter des Abmahnempfängers, die persönlichen Kontaktdaten des Internetanschlussinhabers anhand der von der beauftragten Firma ermittelten und zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben. So gelangt die abmahnende Kanzlei in Besitz Ihrer Daten.
Es wird ein standarisiertes Abmahnschreiben aufgesetzt, und an den Inhaber des ermittelten Internetanschlusses verschickt. Die abmahnende Kanzlei stellt sich in der Abmahnung großzügig dar, indem sie anbietet, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer “geringen” Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Belegt wird das Ganze mit mindestens einem Gerichtsbeschluss (nicht notwendigerweise jenem, der auch die abgemahnte Sache selbst betrifft) und vielen Zitaten von Gerichtsurteilen, die dem rechtsunkundigen Bürger mehr oder weniger unverständlich sind.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, d.h. ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung dem Abmahnempfänger zulasten gelegt werden kann oder nicht.
Der Umfang der von der Kanzlei Baumgarten Brandt vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte individuell angepasst werden.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären unter Umständen, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.