Abmahnung Schneider & Beer für Bajramovic/ Amazon - Verkäufer - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Januar 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Markenrecht Schneider und Beer/ Bad Berleburg/ Steffenburg

Abmahnung Schneider & Beer für Bajramovic/ Amazon – Verkäufer

Abmahnung Schneider & Beer für Bajramovic/ Amazon – Verkäufer
Uns erreicht eine Abmahnung der Kanzlei
Schneider und Beer aus Bad Berleburg/ Steffenberg
im Auftrag von Bajramovic
wegen des Anbietens von Kopfkissen unter der Marke
„Mack“

Die Anwaltskanzlei Schneider und Beer fordert im Auftrag des Herrn Bajramovic aufgrund einer unberechtigten Verwendung der Marke „Mack“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, des weiteren ergibt sich aus der Unterlassungserklärung, dass eine Schadensersatzleistung zu entrichten ist, deren Höhe noch unbestimmt ist und sich aus den Verstößen des Verursachers ergeben soll. Die abmahnende Kanzlei beruft sich hier darauf, dass der Abgemahnte Kopfkissen unter der geschützten Marke „Mack“ in seinem Amazon-Account angeboten haben soll. Desweiteren wird dem Abgemahnten ein Verstoß gegen das UWG vorgeworfen, was die abmahnende Kanzlei damit begründet, dass es sich bei den, vom Abgemahnten angebotenen, Kissen nicht um solche der Marke „Mack“ handelt. Die Kanzlei bietet eine Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1764,50€ an, der im Zuge der Unterlassungserklärung gezahlt werden soll.
 
Auch diese Abmahnung ähnelt anderen Abmahnungen, die Frist für die außergerichtliche Einigung, die durch die Unterlassungserklärung erzielt wird, ist sehr kurz gefasst um damit Druck auf den Abgemahnten auszuüben. Bevor eine solche Unterlassungserklärung abgeben wird, sollte geprüft werden ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Der Umfang der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf die EAN (European Article Numbers), die GTIN-Code (Global Trade Item Numbers) und die registrierte Marke „Mack“, die von nun an vom Abgemahnten auf keiner Internetplattform verwendet werden dürfen, es sei denn es liegt eine Genehmigung durch den Rechteinhaber vor. Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft darüber erteilen in welchem Umfang er die im Schreiben genannten EAN/GTIN-Codes und die Marke „Mack“ genutzt hat und welcher Umsatz unter Verwendung dieser generiert wurde. Hieraus errechnet sich ein Schadensersatz, der ebenfalls durch den Abgemahnten gezahlt werden muss. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst diese Verletzungen nicht verübt haben, sondern lediglich Inhaber des Accounts (Amazon, Ebay etc.) sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
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Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
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