Fareds aus Hamburg beantragen Mahnbescheide für diverse Auftraggeber wegen Filesharing
Unsere Mandanten erreichen erste Mahn-/Vollstreckungsbescheide beantragt von der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
für diverse Auftraggeber, u.a.
EXS Consultans Ltd;
Track by Track Records UG
KSM
wegen ursprünglicher Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2011, 2012, 2013.
Mit den aktuell von der Kanzlei FAREDS aus Hamburg beantragten Mahn- und Vollstreckungsbescheiden macht diese Haupt- und Nebenforderung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Höhe von zumindest 352,10,- Euro sowie weitere Verfahrenskosten und Zinsen geltend. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf z.B. 491,33 Euro. Die Summe kann aber variieren.
Bei uns bekannt gewordenen weiteren Fällen wird als Schuldgrund für den Anspruch meist „Unerlaubter Nutzung urheberrechtslich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers gem. Schreiben XXX vom XXX” angegeben.
Für den Fall des Widerspruchs wird häufig bereits mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheides die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige Amtsgericht beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite dann tatsächlich eine Klagbegründung bei diesem Gericht einreicht oder das Verfahren nicht weiter betrieben wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid bei Ihnen eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird.
Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
29. Dezember 2014
Wer mahnt was ab? FAREDS Holscher Neef / Hamburg Tipps Urheber- und Internetrecht