Freudenberg zur Reform des „Vergewaltigungsparagrafen“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Dezember 2014

Tipps Strafrecht

Freudenberg zur Reform des „Vergewaltigungsparagrafen“

Freudenberg zur Reform des „Vergewaltigungsparagrafen“
 
Wie bereits in vielen Medien weitlaufend berichtet wird, steht dem sogenannten „Vergewaltigungsparagrafen“ eine Reform bevor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Angekündigt Schutzlücken in dieser Vorschrift zu schließen. In einem Interview mit der Berliner Zeitung (www.berliner-zeitung.de) äußerte sich nun Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Juristinnenbundes.
Es gibt aus Kreisen des Richterbunds und der Staatsanwälte Kritik an der geplanten Reform, da sie Anzeigen aus Rache befürchten, die unbegründet sind. Diese Kritik weist Frau Freudenberg zurück, denn nach ihrer Ansicht werde nicht die Beweislast durch die Reform geändert sondern darum, dass das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber schützenswert sei.
Außerdem äußert sie Kritik daran, dass eine Vergewaltigung nur beim Vorliegen von drei Tatbestandsmerkmalen anerkannt wird. Gewalt, Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben und das Ausnutzen einer schutzlosen Lage. Dabei äußert Dagmar Freudenberg, vor allem an dem letzten Tatbestandsmerkmal, denn dieses wird häufig gegen das Opfer ausgelegt. So wird dem Opfer das Argument vorgehalten, sie hätten ja rufen können und wären eben nicht in einer solchen schutzlosen Lage.
Außerdem plädiert Frau Freudenberg für klare Grenzen für sexuelle Handlungen, ein ausdrückliches „Nein“ soll in jedem Fall ausreichend sein um nicht weiter vom gegenüber zu sexuellen Handlungen bewogen zu werden, sie geht sogar so weit, dass sie sagt auch ein fehlendes „Ja“ soll ausreichen, da viele Opfer sich auch nicht trauen würden Nein zu sagen.