Abmahnung FAREDS für Mec-Early – Kontra K. - Wölfe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Oktober 2014

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? FAREDS Holscher Neef / Hamburg

Abmahnung FAREDS für Mec-Early – Kontra K. – Wölfe

Abmahnung FAREDS für Mec-Early – Kontra K. – Wölfe
Es liegen uns Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Anwaltskanzlei Fareds aus Hamburg
im Auftrag der
Mec-Early Entertainment GmbH
wegen des Musikwerks
“Kontra K – Wölfe.
Die Anwaltskanzlei FAREDS mahnt Anschlussinhaber im Auftrage der Mec-Early Entertainment GmbH wegen des vorgenannten Musikwerks ab. Die Kanzlei FAREDS fordert meist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Die Kanzlei FAREDS fordere aßerdem die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Geben Sie eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft ab. Sie erklären schlimmestenfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Unterlassungserklärung sollten angepaßt werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.