Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Remmen im Auftrag der Volkswagen AG wegen Verletzung der Kennzeichenrechte "VW im Kreis", "GTI" und "VW Golf I - dreidimensional" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. August 2012

Tipps Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Remmen im Auftrag der Volkswagen AG wegen Verletzung der Kennzeichenrechte "VW im Kreis", "GTI" und "VW Golf I – dreidimensional"

 
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Rechtsanwälte Remmen aus Düsseldorf
im Auftrag der
Volkswagen AG

wegen Verletzung der Kennzeichenrechte durch das Inverkehrbringen gekennzeichneter Waren im Rahmen einer Ebay-Auktion.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtiche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Kennzeichenrechte der Volkswagen AG bezüglich der Wort-/Bildmarken „VW im Kreis“, „GTI“ und „VW Golf I – dreidimensional“ gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, mit den geschützten Marken gekennzeichnete „Bekleidungsstücke“ (Waren der Klasse 25) auf dem Online-Marktplatz eBay zum Kauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen Art. 9 GMV bzw. § 14 MarkenG.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Volker Winkelmeier fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 2.687,60 Euro (netto). Der Streitwert wird von Rechtsanwalt Remmen mit 250.000,- Euro beziffert. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.