Facebook: AGB und Freundefinder rechtswidrig LG Berlin 16 O 551/10, Urteil v. 06. März 2012 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. März 2012

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Facebook: AGB und Freundefinder rechtswidrig LG Berlin 16 O 551/10, Urteil v. 06. März 2012

Einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechte hat das Landgericht Berlin sowohl in den AGB als auch hinsichtlich des sogenannten Freundefinders gesehen.
Mit dem Freundefinder kann Facebook e-mail-Adressen und Namen von Freunden aus dem e-mail-Account-Adressbuch des Nutzers importieren. So kann eine Einladung an die Freunde erfolgen, die dem Netzwerk beitreten sollen.
Ohne ausdrückliche Einwilligung dieser Freunde, so das Gericht, sei die Versendung der Einladungen aber nicht erlaubt (ähnlich bereits OLG Nürnberg 3 U 1084/05 [http://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urteile-2005/wettbewerbswidrigkeit-von-produktempfehlungsmails-olg-nuernberg-urteil-vom-251005-az-3-u-104805.html]). Auch werde der Nutzer bei der Einrichtung des Facebook-Profils nicht genügend über den Import der e-mail-Adressen unterrichtet. Das müsse in Zukunft jedoch so sein; die insoweit leichte Modifizierung der AGB durch Facebook reiche nicht aus.
In den AGB dürfe Facebook sich kein umfassendes kostenloses Nutzungsrecht an Profilinhalten wie Fotos oder Videos einräumen lassen. Hieran habe der einzelne Nutzer das geistige Eigentum, so dass eine Verwendung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erfolgen dürfe.
Ferner sei die Erklärung rechtswidrig, mit der der Nutzer in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken einwilligt.
Für Datenschützer dürfte das Urteil wie für den Verbraucherschutzzentrale Bundesverband ein Meilenstein sein, gilt es doch nicht nur für Facebook, sondern für sämtliche soziale Netzwerke.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Hier (http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1354-LG-Berlin-Az-16-O-551-10-Facebook-Freundefinder-unzulaessig.html) lesen Sie das Urteil nach.