Verwaltungsprozeßrecht - Kaminski/Tuschen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Jumag Rezension

Verwaltungsprozeßrecht – Kaminski/Tuschen

ASSEX, 160 Seiten, 5. Auflage 1997
49,- DM
Wer eine umfassende Darstellung des Verwaltungsprozeßrechts sucht, auch wenn sie nicht wesentlich aus der Fülle der Ausbildungsliteratur herausragt, ist mit der Publikation von Kaminski / Tuschen, die in der ASSEX – Reihe erschienen ist, gut beraten. Durchsetzt mit unzähligen, die theoretischen Erwägungen veranschaulichenden Beispielen, stellen die Autoren zunächst die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Verwaltungsprozesses dar, wobei vereinzelt Formulierungshinweise im Hinblick auf die Erstellung eines Urteils gegeben werden. Positiv ist, daß die Autoren dabei auch ausführlich auf die Gerichtsorganisation eingehen.
Anschließend widmen sich die Autoren den verschiedenen Klagearten und deren spezifischen Voraussetzungen, wobei die unterschiedlichen Antragsformulierung wiedergegeben werden. Die Ausführungen fallen zwar ein wenig knapp aus, sie hätten durch weitere vertiefende Literaturhinweise ergänzt werden können, sind aber insbesondere zu Wiederholungszwecken sehr gut geeignet. Zur Abrundung dieses Abschnitts werden u.a. noch kurz die Voraussetzungen des Normenkontrollverfahrens und die Anwendung zivilprozessualer Vorschriften im Verwaltungsverfahren erläutert.
Diesem Abschnitt schließt sich ein gut aufbereiteter Überblick über den Weg der Entscheidungsfindung bis zur Entscheidung inklusive der zu wählenden Tenöre an. Dabei gehen die Autoren nicht nur auf das Urteil sondern auch auf den Beschluß, den Gerichtsbescheid und die Beendigung des Verfahrens ohne Sachentscheidung ein. Der danach folgende Teil ist dem besonders examensrelevanten Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes gewidmet. Probleme unzulässiger Rechtsbehelfe als auch die Behandlung von Verkehrszeichen werden dargestellt. Angesichts der Examensrelevanz ist dieser Abschnitt aber etwas zu knapp geraten. So fehlen weitergehende Aufbau- und Formulierungshinweise. Unklar bleibt auch, an welcher Stelle die Prüfung einzelner Voraussetzungen zu erfolgen hat. Abschließend behandeln die Autoren noch kurz die im Verwaltungsprozeß gegebenen Rechtsmittel und die Kostenregelungen. Das durchweg positive Bild des Werkes rundet ein im Anhang abgedruckter typischer Verwaltungsprozeß und ein Examinatorium mit zahlreichen Fragen zur Selbstkontrolle ab. Selbstverständlich enthält auch dieser Band ein Sachverzeichnis. Die gute Darstellung des Verwaltungsprozeßrechts gewährt ein zügiges Durcharbeiten. Vorteilhaft wäre aber gewesen, wenn die Leserin / der Leser bereits innerhalb des darstellenden Teils Möglichkeiten zur Selbstkontrolle unter Hinzuziehung von Beispielsfällen bekommen würden.
Empfehlenswert
RA Carsten M. Herrle, Kiel