Anwaltsgebühren in Zivilsachen - Wolfgang Madert - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Jumag Rezension

Anwaltsgebühren in Zivilsachen – Wolfgang Madert

DeutscherAnwaltVerlag, 3. Auflage 1995, 336 Seiten
68,- DM
Auch wenn die letzte Auflage bereits 1995 erschien, ist das Buch „Anwaltsgebühren für Zivilsachen“ von Wolfgang Madert noch immer aktuell. Denn durch das Justizmitteilungsgesetz und das Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze wurde die BRAGO nur am Rande berührt. Da im Rahmen der Ausbildung in der Regel die das anwaltliche Gebührenrecht nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist die Beschäftigung mit dieser Materie eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit, sich seine Tätigkeit auch entsprechend vergüten zu lassen. Selbst wenn die Kostenrechnung oftmals durch das Sekretariat übernommen wird, so ist es eine Selbstverständlichkeit, daß jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt in der Lage ist, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Was einfach klingt wird gerade bei komplexeren und unterschiedliche Rechtsbereiche überschneidende Mandate schnell unüberschaubar.Das Werk von Madert ist aber eine gute Unterstützung, den Überblick im Gebührendschungel zu behalten. Ausgehend von einer knappen Darstellung der Grundlagen der Anwaltsvergütung, behandelt Madert u.a. die gesetzliche und vereinbarte Vergütung, den Gegenstandswert, die Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Besonderheiten in bestimmten gerichtlichen Verfahren, Ehe- und Familiensachen, PKH, die Beratungshilfe und die Regulierung von Verkehrsunfallschäden. Hilfreich sind auch die Ausführungen im Hinblick auf das Gebührensystem von Geschäftsreisen und der Pauschgebühren. Daß sich auch solche gebührenrechtlichen Nebengebiete wie das Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten wiederfindet, zeugt von einer umfassenden Behandlung des Gebührenrechts. Dabei ist der darstellende Teil durchsetzt von Rechtssprechungs- und Literaturhinweisen, welche eine schnelle und vertiefende Recherche ermöglichen. Auch finden sich Berechnungsbeispiele und Erläuterungen zur Erstellung einer Kostenrechnung. Das Vorhandensein eines im Anhang befindlichen Stichwort- und Paragraphenverzeichnisses rundet den durchweg positiven Eindruck ab. Aufgrund der in diesem Band enthaltenen Hinweise, wird sich der vergleichsweise hohe Kaufpreis recht schnell amortisieren. Gut RA Carsten M. Herrle, Kiel 4) Heidel / Pauly / Amend AnwaltFormulare Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen DeutscherAnwaltVerlag Oktober 1997, 2340 Seiten Das Werk enthält eine CD-Rom mit 848 Textmustern Bis 15. Februar 1998 248,- DM, danach 278,- DM Erstmals ist beim DeutschenAnwaltVerlag unter Mitarbeit von 44 Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern eine alle wesentlichen Rechtsgebiete umfassende voluminöse Formularsammlung erschienen. Dieses Werk wird zukünftig seinen festen Platz in der anwaltlichen Grundausstattung neben den üblichen Gesetzessammlungen und Kommentaren haben. Und dabei beschränkt sich die Formularsammlung nicht auf eine bloße Erläuterung der Mustertexte. Den verschiedenen Rechtsgebieten sind sehr ausführliche, teilweise mit Hilfe von Checklisten, Beispielsfällen und Auszügen aus behördlichen Formularen verdeutlichende Abschnitte vorangestellt. Gerade diese Verbindung aus „Lehrbuch“ und Formularsammlung bewahrt davor, Mustertexte schlichtweg – in Ermangelung von Grundlagenkenntnissen – zu übernehmen (was das Haftungsrisiko zu verringern vermag). Vom Aktienrecht über Straf- und Verwaltungsrecht bis zur Zwangsvollstreckung erstreckt sich die Darstellung neben weiteren gängigen Rechtsgebieten wie u.a. Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht beispielsweise auch auf Nebengebiete wie u.a. das Bauträger-, Bilanz-, Makler-, und Transportrecht. Auch finden sich Abschnitte z.B. über die Menschenrechtsbeschwerde nach der EMRK, Sponsoring und dem Recht der Vereine und Stiftungen. Daß bereits das Insolvenzrecht eingearbeitet wurde, versteht sich fast von selbst. Äußerst praktisch ist auch, daß bereits Muster verschiedener Vollmachten und z.B. auch das Muster einer Honorarvereinbarung im Abschnitt Zivilprozeßrecht eingearbeitet wurden. Der darstellende Teil wird durch einen stellenweise sehr ausführlichen Fußnotenapparat ergänzt. Auch enthält das Werk zur Vereinfachung der Handhabung ein nach den behandelten Abschnitten untergliedertes Inhaltsverzeichnis. Alles in allem wird die anwaltliche Tätigkeit durch die Sammlung AnwaltFormulare erheblich unterstützt und erleichtert. Wer sich gerade als Neueinsteiger mit bislang unbekannten Rechtsbereichen beschäftigen muß, findet aufgrund der durchweg sehr guten und eingängigen Darstellung einen schnellen Einstieg, der mit der Auswahl an Schriftsatz- und Vertragsentwürfen eine geeignete Lösungsmöglichkeit bereithält. Die im stolzen Kaufpreis enthaltene CD – Rom vereinfacht und ergänzt die Erstellung von ganz unterschiedlichen Schriftsätzen, Anträgen und Verträgen. Die sich auf der CD – ROM befindlichen Mustertexte sind durchnumeriert und leicht auffindbar, da sich die Nummern am Seitenrand der AnwaltFormulare (neben den gedruckten Textmustern) wiederfinden. Die Texte lassen sich unproblematisch in ein Textverarbeitungssystem (z.B. Word 97) integrieren und weiter bearbeiten. Wer die Mustertexte auf den Rechner installiert, hat so innerhalb kürzester Zeit Zugriff auf die benötigten Daten. Auch wenn der Kaufpreis von fast DM 300,00,- das Budget etwas strapaziert, macht sich diese Formularsammlung sicherlich bezahlt: Die auf die Praxis ausgerichtete Zusammenstellung aus Kern- und Randbereichen anwaltlicher Tätigkeit vermeidet langwierige Recherchen und garantiert effektives Arbeiten. Hervorragend !!! RA Carsten M. Herrle, Kiel 5) JUWEL 32 Anwaltssoftware auf dem Prüfstand Juwel 32 ist ein für Windows 95 bzw. Windows NT konzipiertes 32 Bit Programm, das 1990 von der Siemens-Nixdorf Tochter proventus GmbH in Paderborn programmiert wurde, mittlerweile aber von den Fuldaer Firmen enermic, Juwel EDV und der Fa. Dreske & Krüger weiterentwickelt und vertrieben wird. Juwel gibt es sowohl als Einzelplatzversion als auch für ein Netzwerk mit bis zu 25 Arbeitsplätzen. An Hardwarevoraussetzungen bedarf es für einen Einzelarbeitsplatz zumindest eines PCs mit 80486 Prozessor, 8 MB Arbeitsspeicher und einer 210 MB Festplatte. Es versteht sich von selbst, daß das Programm um so schneller läuft, je leistungsfähiger der PC ist. Eine Einzelplatzversion inklusive Soft- und einer kompletten Hardware (PC, Monitor, Drucker) kostet ca. 9.000,- DM zzgl. MWSt. Die Lizenz für eine Juwel 32 Einzelplatzanlage alleine kostet 1.900,- DM zzgl. MWSt. Demgegenüber muß für die Server – Hardware auf Windows NT Basis (je nach Ausstattung) zwischen 7.500,- DM und 17.000,- DM jeweils zzgl. MWSt. veranschlagt werden. Dazu kommen noch die Hardwarekosten für die jeweiligen Arbeitsplätze (ca. 5.000,- DM zzgl. MWSt. pro Arbeitsplatz) und 890,- DM zzgl. MWSt. für die Juwel 32 Arbeitsplatz-Lizenz. Für den notwendigen Software – Wartungsvertrag müssen weitere 150,- DM / Monat kalkuliert werden. Softwareaktualisierungen gibt es zumindest dreimal jährlich. Zusätzlich werden von der Fa. Juwel EDV zahlreiche weitere Leistungen angeboten (Einrichtung des Briefkopfes, der sonstigen Kanzleidaten und der Finanzbuchhaltung; Hardwarebetreuung; Installation). Gerade für Existenzgründer mit einem naturgemäß schmalen Budget eine große Investition. Es fragt sich daher, ob sich dieser Betrag rechtfertigt, inwieweit sich also der juristische Alltag in einer Allgemeinkanzlei vereinfacht. Wann sich eine solche Investition bezahlt macht, läßt sich natürlich nur schwer prüfen. Mit Juwel 32 ist aber ein effektiver und rationeller Kanzleibetrieb möglich, der die Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit bildet. Bevor es dazu allerdings kommt, ist es unerläßlich sich mit dem Anwaltsprogramm vertraut zu machen. Wer dabei auf seine eigenen (intuitiven) Fähigkeiten vertraut, benötigt seine Zeit und wird auch auf Schwierigkeiten stoßen. Um dem zu begegnen, werden von der Fa. Juwel EDV spezielle Kanzleischulungen angeboten, welche jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind. Wer Juwel
startet, wird zunächst über die Nüchternheit des Programms verwundert sein. Das, was ursprünglich von Apple und Amiga initiiert und später von Microsoft erfolgreich vermarktet wurde, eine benutzerfreundliche, mit Icons gespickte Arbeitsoberfläche, bietet Juwel nicht. Es ist auf der Grundlage verschiedener Masken aufgebaut, welche über maximal acht durchnumerierte und mit Oberbegriffen versehene Buttons verfügen, mit denen die gewünschte Anwendung gestartet werden kann. Durch die Maskentechnik ist es leider nicht möglich, einen detaillierten Gesamtüberblick über die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Juwel 32 zu bekommen. Die für das System notwendigen Informationen werden mit Hilfe von Auswahlfeldern, die z.B. dabei behilflich sind, die Stammdaten der Mandanten aufzunehmen, eingegeben. Die Bedienung erfolgt sowohl über die Maus und natürlich – und was nach einiger Übung sehr viel schneller funktioniert – mittels der Tastatur, wobei die Buttons einfach mit den Ziffern der Tastatur gesteuert werden. Auch wenn es wünschenswert wäre, einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Arbeitseinheiten von Juwel zu bekommen, hat die „Maskentechnik“ auch einen großen Vorteil: Fehler werden minimiert, da immer nur auf die gerade benötigten Anwendungen zugegriffen werden kann. Was die verschiedenen Anwendungen angeht, kann sich Juwel 32 sehen lassen. Dem Benutzer wird eine breite Palette an Funktionen geboten. Neben Mustertexten aus allen nur erdenklichen Rechtsgebieten, welche auch die verschiedenen Instanzen einbeziehen, bietet Juwel u.a. im Rahmen der Finanzbuchhaltung die Möglichkeit zur Einnahme-Überschuß-Rechnung (mittels derer eine Gewinn und Verlust Rechnung erstellt werden kann), einen Termin- und Fristenkalender und eine automatische Wiedervorlage. Bedauerlicherweise weist der Kalender die eingetragene Fristen nicht ausdrücklich aus. Dies wirkt sich aber nicht auf die Praktikabilität von Juwel aus, da die Wahrung von Fristen mittels des Computers nicht ausreicht. Noch müssen Fristen schriftlich im Kalender vermerkt werden. Die gerade benötigten Mustertexte – im RTF und nicht im Word typischen dot. Format gespeichert – sind den verschiedenen, nach Rechtsgebieten geordneten Masken zu entnehmen. Ist z.B. ein Mahnbescheid (wobei zwischen einem konventionellen Mahnbescheid und dem „Stuttgarter Mahnverfahren“ gewählt werden kann) zu fertigen, so werden die benötigten Daten über die Masken und Makros abfragt. Diese Abfragetechnik ist besonders hilfreich bei komplexen Vorgängen (z.B. Verkehrsunfall, Scheidungsklage), bei denen zwangsläufig mehrere Beteiligte vorhanden sind. Natürlich können die Vorlagen den eigenen Bedürfnissen angepaßt werden. Nach der notwendigen Einarbeitungszeit ist es möglich, in kurzer Zeit die benötigten Schreiben und Schriftsätze zusammenzustellen. Bedauerlicherweise befinden sich keine Vollmachtsvordrucke unter den umfangreichen Mustertextdateien. Nach Auskunft der Juwel-Betreuung wurde bewußt auf die Eingliederung von Vollmachtsvordrucken verzichtet, da die Möglichkeit der Abänderung der Vorlagen durch den Benutzer besteht und sich dadurch zwangsläufig Beweisschwierigkeiten bei haftungsrechtlichen Problemen ergäben. Zudem sei der Ausdruck solcher Formulare teuerer als wenn die bei den Kanzleiausstattern zu erwerbenden benutzt werden würden. Da die Mustertexte mit unverständlichen Zahlenfolgen gekennzeichnet sind, welche sich erst entschlüsseln, wenn die Vorlagen geöffnet werden, ist es nicht möglich, gezielt, ohne Juwel 32 erst starten zu müssen, auf diese zuzugreifen. Da unter Windows 95 in Verbindung mit Word 97 lange Dateinamen kein Problem mehr sind, sollte insoweit nachgebessert werden. Ein weiterer Nachteil ist, daß die mit Word 97 unter Juwel erzeugten Dokumente nicht unmittelbar aus dem Textverarbeitungsprogramm ausgedruckt werden können. Die Textverarbeitung muß zunächst verlassen werden. Erst im Anschluß daran wird der Druckauftrag ordnungsgemäß ausgeführt (intern über Juwel an den Drucker versandt). Wer dies nicht beachtet und direkt aus Word 97 ausgedruckt, dem werden die in den Mustertexten vorhandenen Sonderzeichen und Rahmen mit ausgedruckt. Eine Soft- und Hardwarebetreuung ist auch über eine Hotline, die via Telefon, Fax und E – Mail erreichbar ist, möglich. Vorbildlich ist, daß lediglich die üblichen Telefongebühren dabei entstehen. Zukünftig wird Juwel 32 verstärkt die Möglichkeiten und den Komfort von Word 97 nutzen. Die dazu nötigen umfangreichen Veränderungen laufen bereits. Zu diesem Zweck veranstaltet die Fa. Juwel EDV mit langjährigen Juwel 32 Benutzern Workshops, auf denen Schwachstellen aufgedeckt und eliminiert werden. Diese Berücksichtigung anwaltsspezifischer Bedürfnisse verspricht eine noch benutzerfreundlichere Anwaltssoftware. Gut