Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Januar 2021

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt den Wettbewerb der einzelnen Marktteilnehmer (Arbeitnehmer, Lieferanten, Konkurrenten) und schützt diese vor gegenseitigen wettbewerbswidrigen Verhalten. Geregelt ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ziel des Wettbewerbsrecht ist der freie Leistungswettbewerb einerseits und das marktwirtschaftliche Interesse der Allgemeinheit andererseits.

Häufig werden auch Abmahnungen, mit dem Vorwurf der Verletzung des Wettbewerbsrechts verschickt. Rechtsanwalt Herrle steht Ihnen diesbezüglich gern zur Seite, berät Sie umfassend und nimmt die Verhandlung mit der Gegenseite in die Hand.