Nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Der Schutz dieser Marken ist für die entsprechenden Unternehmen von größter Bedeutung.
Rechtsanwalt Herrle übernimmt für Sie die Eintragung Ihrer Marke je nach Reichweite des Schutzes gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt in Alicante (Europäische Marke) und der WIPO in Genf (IR-Marke). Gern berät er Sie hinsichtlich des möglichen Schutzumfangs und der notwendigen Markenrecherche. Auch bei einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ist Rechtsanwalt Herrle an Ihrer Seite und vertritt Sie und Ihre Interessen.