Kategorie: Kieler Anzeiger - Seite 2 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Kieler Anzeiger

Die Pflegeversicherung

Seit Einführung der Pflegeversicherung zum 01. Januar 1995 haben rein rechtlich 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form der häuslichen und auch stationären Pflege. Jeder ist grundsätzlich dort pflegeversichert, wo der Krankenversicherungsschutz besteht. Insoweit gilt der Grundsatz, daß die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Weiterlesen…

Aktuelles zur Pflegeversicherung

Bei der bevorstehenden Begutachtung einer pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), sollten verschiedene Punkte beachtet werden. Zunächst sollte die Pflegeperson mit dem bevorstehenden Besuch des MDK vertraut gemacht werden. Dabei kann auch besprochen werden, was alles zur Sprache kommen soll. Sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Angehörigen sollten wissen, daß während der Begutachtung über sehr persönliche Dinge gesprochen wird. Weiterlesen…

Pflegeversicherung, Pflegestufe und Widerspruch

Gerade pflegebedürftige Personen wissen häufig nicht wie sie sich verhalten sollen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen Begutachtungstermin ansetzt. So wachsen pflegebedürftige Personen oftmals über sich selbst hinaus, um ein möglichst positives Erscheinungsbild abzugeben; Schmerzen werden ob der Aufregung schnell vergessen. Dies führt häufig dazu, daß das vom Medizinischen Dienst angefertigte Gutachten nicht den tatsächlichen Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person wiedergibt. Weiterlesen…

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Noch immer gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Und noch immer wird sie im Vergleich zur Ehe deutlich unterschiedlich behandelt. Die Rechtsprechung stellt nicht verheiratete Paare in einigen Fällen jedoch den Ehegatten gleich. So gilt etwa die deliktische Haftungsbegrenzung zwischen Ehepartnern außerhalb des Straßenverkehrs auch für… Weiterlesen…

Die Mietminderung durch den Mieter

Befindet sich die vermietete Wohnung nicht in dem vertraglich zugesicherten Zustand oder treten mit der Zeit Fehler oder Mängel auf, muß der Vermieter diese beseitigen. Unter bestimmten Umständen kann sogar der vereinbarte Mietzins für den Zeitraum in dem der Mangel vorliegt gemindert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mangel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bekannt war oder durch den Mieter selbst verursacht wurde. Häufig auftretende Mängel sind: Feuchtigkeit in der Wohnung, verstopfte Abwasserleitungen, Lärmbelästigungen, Gerüche, mangelhafte bzw. keine Beheizung der Wohnung oder Baulärm. Ob der Vermieter diese Mängel zu vertreten hat, ob er sie also z.B. verursacht hat, spielt keine Rolle. Liegt eine solcher Mangel vor, muß der Vermieter Abhilfe schaffen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Miete gemindert werden. Ganz wichtig ist, daß dem Vermieter der vorhandene Mangel mitgeteilt wird. Dabei reicht ein bloßer Hinweis nicht. Der Vermieter sollte schriftlich zur Beseitigung des Mangels innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgefordert werden. Schon allein aus Beweiszwecken sollte ein solches Schreiben als Ablichtung aufbewahrt werden. Weiterlesen…

Die Kündigung der Mietwohnung

Das Mietverhältnis endet grundsätzlich entweder mit Zeitablauf oder durch Kündigung eines Mietverhältnisses, das auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Bei der Kündigung wird wiederum zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen unterschieden. Eine ordentliche Kündigung bedeutet nichts anderes, als daß bis zur Räumung der Wohnung bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, welche von der Dauer der Mietzeit abhängen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Nach 5, 8 und 10 Jahren seit Einzug in die Wohnung verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils 3 Monate. Wer also seit 10 Jahren in einer Mietwohnung wohnt, kann sich auf eine einjährige Kündigungsfrist berufen. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, muß die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats erklärt werden. Ist dabei der dritte Werktag ein Samstag, endet die Frist am nächsten Werktag, d.h. am Monat. Kündigt der Vermieter, muß die Kündigung schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen. Kündigt der Mieter, ist keine Begründung notwendig. Weiterlesen…

Aktuelles zum Sorgerecht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Januar 2003 bestätigt, dass ein nicht verheiratete Vater das Sorgerecht für sein Kind nur mit Zustimmung der Mutter erlangen kann. Das Sorgerecht umfasst dabei regelmäßig u.a. die Vertretung des Kindes gegenüber Behörden und die umfassende Vermögenssorge. Die bestehende Gesetzeslage, der Mutter des nichtehelichen Kindes das… Weiterlesen…

Das neue Kindschaftsrecht

Seit dem 01. Juli 1998 ist das Kindschaftsreformgesetz in kraft. In diesem sind u.a. das Abstammungs- und Sorgerecht neu geregelt worden. Dabei ist die bisherige Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aus Gründen der Gleichstellung- und berechtigung aufgehoben worden. Abstammungsrecht Das Abstammungsrecht regelt die Zuordnung eines Kindes zu einer Mutter oder zu einem Vater. Mutter ist diejenige Frau, welche das Kind ausgetragen hat. Dieses offenkundige Merkmal mußte in den Gesetzestext eingeführt werden, da aufgrund der neuen Fortpflanzungsmedizin die Frau, welche das Kind empfangen hat (deren Eizelle befruchtet wurde), nicht mit der Frau identisch sein muß, welche das Kind geboren hat. Weiterlesen…

Kindes- und Ehegattenunterhalt, Unterhaltsrechtliche Leitlinien für Schleswig-Holstein 2012

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Stand: 01.01.2012) Weiterlesen…

Die Restschuldbefreiung im neuen Insolvenzrecht (ab 01.01.99)

Mit der damaligen Insolvenzrechtsreform wurde nicht nur das Unternehmensinsolvenzrecht modernisiert, sondern auch ein Regelinstrumentarium geschaffen, das redlichen Schuldnern – Verbraucher und Kleingewerbetreibende – die Befreiung bestehender Verbindlichkeiten ermöglichen kann, damit ihnen ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich ist, wobei Restschuldbefreiung natürlich nicht bedeutet, dass die Interessen der Gläubiger völlig außer Acht bleiben. Weiterlesen…