Kategorie: Entscheidungen - Seite 22 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Entscheidungen

DEBCON, Urmann + Collegen (U + C) und Filesharing

Lassen Sie sich von dem Forderungsschreiben der DEBCON nicht unter Druck setzten! Ohne gerichtliches Urteil kann DEBCON nicht plötzlich bei Ihnen vor der Haustür stehen und Pfändungsmaßnahmen durchführen. DEBCON darf noch nicht einmal den Forderungseinzug bei der SCHUFA melden, wenn Sie der Forderung - schriftlich - widersprechen. Es empfiehlt sich daher dringend, DEBCON anzuschreiben und der Forderung zu widersprechen und hierfür notfalls anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen, sofern das bisher nicht geschehen ist. Sollten Sie bereits anwaltlich vertreten sein, reichen sie das Schreiben der DEBCON einfach an ihren Anwalt weiter. Der sollte wissen, was zu tun ist. Weiterlesen…

Cantro Ltd., Urteil Landgericht Kiel vom 08.07.2009

Das Landgericht Kiel weist einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der kanadischen Cantro Limited (Ltd) mangels Parteifähigkeit unter dem Aktenzeichen 14 O 68/09 unter dem 09.07.2009 zurück. Weiterlesen…

Urteil OLG Schleswig-Holstein 10.01.2012 Az.: 6 U 31/11 zur Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG

Das OLG Schleswig hat nunmehr entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWG als Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann widerlegt ist, wenn ein Wettbewerbsverstoß, der seit dem 29.11.2010 bekannt ist, der unter dem 15.12.2010 mit Frist bis zum 23.12.2010 abgemahnt wird, erst unter dem dem 20.01.2011 im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtlich verfolgt wird, obschon bereits zuvor unter dem 22.12.2010 die Abgabe einer Unterlassungserklärung telefonisch verweigert wurde. Weiterlesen…

BGH verbietet Weitervertrieb von Microsoft-"Recovery-CDs" Urteil vom 06. Oktober 2011 – BGH I ZR 6/10

Recovery-CDs sind Sicherungs-CDs des Erstausrüsters (kurz: OEM) zur Neuinstallation bzw. Wiederherstellung des vorinstallierten Betriebssystems. Die Beklagte bot solche CDs zum Kauf an, nachdem sie diese samt Echtheitszertifikate von einem Händler erworben hatte, der mit gebrauchten Computern handelt. Die Echtheitszertifikate brachte sie an den CDs an. Weiterlesen…

BGH-Urteil vom 12. 5. 2010 – "Sommer unseres Lebens"

In dem BGH-Urteil "Sommer unseres Lebens" wird klargestellt, dass der Anschlussinhaber als Störer für sein zum Einrichtungszeitpunktes nicht ausreichend gesichertes W-Lan Netzes haftet. Zudem muss er in Form einer sogenannten sekundären Beweislast darlegen, dass er nicht als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt. Hier das BGH-Urteil vom 12.05.2010 -"Sommer unseres Lebens" im Volltext: Weiterlesen…