Abmahnung: Kanzlei Lohsin & Partner für Folkert Knieper | Marions Kochbuch - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Juni 2025

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Abmahnung: Kanzlei Lohsin & Partner für Folkert Knieper | Marions Kochbuch

Die Kanzlei Lohsin & Partner aus Bremen verschickte eine Abmahnung im Auftrag von Folkert Knieper. Die Abmahnung bezog sich auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotografien.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Foto, welches angeblich von der Internetseite www.marions-kochbuch.de stammt, auf einer externen Website verwendet zu haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Was ist Marions Kochbuch?

Marions Kochbuch ist ein von Folkert Knieper betriebenes online Kochbuch. Die insgesamt 8844 Rezepte des Kochbuchs sind jeweils mit einem Foto versehen. Aufgrund dieser Vielzahl an Rezepten steht Folkert Knieper somit auch das Urheberrecht an einer Vielzahl von Fotos zu. Diese Bilder lassen sich jedoch nicht nur bei einem Besuch der Internetseite selbst finden, sondern tauchen auch regelhaft bei der Google-Bildersuche auf.

Die Fotos seien nach deutschem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Werke der Fotografie urheberrechtlich geschützt.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte unter anderem Schadensersatz in Höhe von 702,00 Euro leisten. Darüber hinaus wird von ihm die Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.