Abmahnung: Kanzlei Rentzsch für Stefan Roth| Bildnutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2024

Allgemeine Kategorie

Abmahnung: Kanzlei Rentzsch für Stefan Roth| Bildnutzung

Die Kanzlei Rentzsch aus Stuttgart verschickte eine Abmahnung im Auftrag des Cartoonisten Stefan Roth. Die Abmahnungen beziehen sich auf eine angebliche unerlaubte Bildernutzung genauer aud die angebliche unerlaubte Nutzung eines Cartoons.

Inhalt der Abmahnung:

Stefan Rothe ist eigenen Angaben zufolge Grafik-Designer und Illustrator.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Abgemahnte würde ein Cartoon, dessen Urheber Stefan Rothe sei, im Internet verwenden.

Eine solche Verwendung soll seit mindestes August 2024 auf Kleinanzeigen und der Internetseite www.markt.de erfolgen.

Eine Zustimmung zur Nutzung der jeweiligen Bilder würde hierbei nicht vorliegen.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht.

Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche sei § 97 Abs. 2 UrhG. Unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Honorare für Einblendung im Internet auf einer deutschsprachigen Website, läge die Berechtigung vor, für die Verwendung des Cartoons einen Betrag in Höhe von 465,00 Euro zu fordern. Weiterhin seien die Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro in Höhe von insgesamt 973,66 Euro zu erstatten was gesammelt einen geforderden Betrag von 1.438,66 Euro ergibt.

Eine weitere Forderung, stellt die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung dar.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.