Der Rechtsanwalt Peter Dürr verschickte im Auftrag der absoluts – bikes and more – GmbH und Co. KG eine Abmahnung. Die Abmahnung bezog sich auf fehlende Informationen bezüglich einer Garantie.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, mit einer Garantie geworben zu haben, ohne hierbei die gesetzlich erforderlichen Angaben hinsichtlich der Garantie gemacht zu haben.
Aus § 479 BGB ergibt sich, dass im Rahmen einer Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (§ 479 Nr. 1 BGB), erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Angaben hinsichtlich des Namens und der Anschrift des Garantiegebers (§ 479 Nr. 2 BGB) sowie des vom Verbraucher einzuhaltende Verfahrens für die Geltendmachung der Garantie (§ 479 Nr. 3 BGB) gemacht werden. Zudem muss die Ware genannt werden, auf welche sich die Garantie bezieht (§ 479 Nr. 4 BGB) und die Garantie insbesondere hinsichtlich ihrer Dauer und dem räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes bestimmt werden (§ 479 Nr. 5 BGB).
Aufgrund des Fehlens einiger dieser Informationen wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.