Abmahnung: VON HAVE FEY für Leo E-Commerce | Produktfotos - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die VON HAVE FEY Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung an einen Verkäufer auf Kleinanzeigen.de. Die Abmahnung erging im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ auf Kleinanzeigen.de zum Verkauf angeboten haben. Im Rahmen seiner Verkaufsanzeige soll er mehrere Produktbilder veröffentlicht haben. Das Urheberrecht an diesen Produktbildern soll jedoch der Leo E-Commerce Ltd. zugestanden haben, von welcher er nicht zur Nutzung berechtigt war.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus wird Auskunft über das Ausmaß und die Dauer der konkreten Bildernutzung verlangt. Abhängig von der konkreten Nutzungsmodalitäten wird ein im Abmahnschreiben noch nicht bezifferter Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Des Weiteren wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Der hierfür zugrunde gelegte Streitwert beläuft sich auf 1.000 Euro für jedes genutzte Produktbild.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.