Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „Die Tribute von Panem - The Ballad of Songbirds and Snakes“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. Januar 2024

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung Dokumente Aktuelles

Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „Die Tribute von Panem – The Ballad of Songbirds and Snakes“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Die Tribute von Panem – The Ballad of Songbirds and Snakes“.

Über den Film „Die Tribute von Panem – The Ballad of Songbirds and Snakes“:

Der im November 2023 erschienene Film „Die Tribute von Panem – The Ballad of Songbirds and Snakes“ ist ein Prequel der Filme über Katniss Everdeen. Der Film spielt zehn Jahre nach dem Bürgerkrieg in Panem. Im Vordergrund der Handlung steht der junge Coriolanus Snow. Um ein Stipendium zu erhalten, muss dieser als Mentor eines Tributs bei den Hungerspielen agieren. Ihm wird die junge Wandermusikerin Lucy Gray Baird aus Distrikt 12 zugeteilt. Nach dem Ende der Hungerspiele wird Coriolanus Snow aufgrund seiner Manipulationen als Friedenswächter nach Distrikt 12 versetzt, wo er Lucy Gray Baird wiedertrifft.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Die Tribute von Panem – The Ballad of Songbirds and Snakes“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH verletzt zu haben.

Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Er soll darüber hinaus einen Gesamtbetrag von 980,60 Euro zahlen.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.