Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Distribution GmbH | „Midsommar“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Dezember 2023

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Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Distribution GmbH | „Midsommar“

Die Kanzlei Formmer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf des Filesharings erhoben wurde. Die Abmahnung erging im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH und bezog sich auf den Film „Midsommar“.

Über den Film „Midsommar“:

In dem Horrorfilm „Midsommar“ geht es um die Doktorandin Dani, die nach einem schweren Schicksalsschlag mit ihrem Freund Christian und dessen Freunden nach Schweden fliegt. Sie wollen dort in einer abgelegenen Gemeinde den Feierlichkeiten zur Sommersonnenwende beiwohnen. Während ihres Aufenthalts in der Gemeinde kommen jedoch Stück für Stück die erschreckenden heidnischen Rituale der Gemeinschaft ans Tageslicht.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Midsommar“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Distribution GmbH verletzt zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Darüber hinaus wird er aufgefordert, Schadensersatz in Höhe von 700 Euro zu leisten und die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 Euro zu zahlen. Mit der ebenfalls zu tragenden Umsatzsteuer von 44,80 Euro beläuft sich der insgesamt geforderte Betrag somit auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.