Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal | „Past Lives“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf des Filesharings erhoben wurde. Die Abmahnung bezog sich auf den Film „Past Lives“.

Über den Film „Past Lives“:

Der Film aus dem Jahre 2023 ist in drei Zeitebenen aufgeteilt. Zunächst geht es um die zwölfjährige Na-young, welche zusammen mit Hae-sung eine Grundschule in Seoul besucht. Zu dieser Zeit sieht Na-young in Hae-sung mehr als nur einen Freund. 12 Jahre später bauen Na-young (die inzwischen Nora heißt) und Hae-sung über soziale Netzwerke erneut Kontakt auf. Ihr Kontakt endet jedoch wieder, bevor es zu einem physischen Wiedersehen kommt. Weitere 12 Jahre später treffen sich die inzwischen verheiratete Nora und Hae-sung in New York wieder, wo sie sich mit alten Gefühlen konfrontiert sehen.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen mittels Filesharings eine Urheberrechtsverletzung am Film „Past Lives“ begangen zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird von ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Er soll zudem Schadensersatz in Höhe von 700 Euro leisten und Anwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro zahlen. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.