Filesharing Abmahnung: NIMROD für Daedalic Entertainment GmbH | „Barotrauma“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. November 2023

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Filesharing Abmahnung: NIMROD für Daedalic Entertainment GmbH | „Barotrauma“

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Daedalic Entertainment GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf des Filesharings am Videospiel „Barotrauma“ erhoben wird.

Über das Spiel „Barotrauma“:

Barotrauma ist ein sogenanntes „Side-Scroller-Spiel“. Das Horrorspiel handelt von einem U-Boot, dass die Ozeane des Mondes Europa durchquert. Der Spieler bekommt eine Aufgabe zugewiesen und muss mit dem Rest der Mannschaft koexistieren. Bei einigen Spielvarianten gibt es unter anderem die Rolle des Verräters.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel „Barotrauma“ illegal hoch- und heruntergeladen zu haben. Dies verletze die Urheberrechte der Daedalic Entertainment GmbH.

Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung, wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte 850,00 Euro zahlen.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.