Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „The Contractor“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Dezember 2022

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Filesharing-Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „The Contractor“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „The Contractor“.

Über den Film „The Contractor“:

Der Film The Contractorist ein Actionfilm aus dem Jahre 2022. Der Film kam am 14. April 2022 in die deutschen Kinos. Regie führte Tarik Saleh.

Der Film The Contractor handelt von Sergeant James Harper. Als Harper unfreiwillig aus der Armee entlassen und von seiner Rente abgeschnitten wird, gerät er in eine verzweifelte Situation. Verschuldet und ohne Alternativen um seine Familie zu versorgen, schließt sich Harper einer privaten Untergrundarmee an. Doch als der erste Auftrag schief geht, findet sich der Elitesoldat gejagt und auf der Flucht wieder. Entgegen den Gefahren hofft er nach Hause zurückzukehren, um die wahren Motive derjenigen aufzudecken, die ihn verraten haben.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Contractor“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich vorliegend auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.