Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH| Film „Three Thousand Years of Longing“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Dezember 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung Aktuelles

Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH| Film „Three Thousand Years of Longing“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Three Thousand Years of Longing“.

Über den Film „Three Thousand Years of Longing“:

Der Film„Three Thousand Years of Longing“ ist ein australischer Fantasyfilm aus dem Jahr 2022. Der Film kam am 1. September in die deutschen Kinos. Regie führte George Miller.


Der Film„Three Thousand Years of Longing“ handelt von Alithea Binnie. Diese hält sich für eine Konferenz in Istanbul auf. Dort kauft sie sich auf einem Basar eine kleine Flasche. Als sie diese reinigen möchte, entspringt ihr ein Dschinn. Dieser bietet ihr drei Wünsche im Tausch für seine eigene Freiheit an. Als Literaturwissenschaftlerin weiß Alithea, dass eine solche Vereinbarung nie gut ausgeht und lehnt daher ab. Doch der Dschinn lässt nicht locker und erzählt von seinem 3.000 Jahre langen Leben und seinen Abenteuern um Alithea die Wünsche doch noch zu entlocken.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Three Thousand Years of Longing“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich regelmäßig auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.