Die Kanzlei IMAGE Law aus Hamburg mahnt für die ddp media GmbH aus Hamburg wegen angeblicher Verletzungen von Urheberrechten an Fotografien ab.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird dargestellt, dass die ddp media GmbH als Bildagentur tätig ist. Der Abgemahnte habe eine Fotografie im Rahmen eines gewerblichen Webauftritts verwendet. Die ddp media GmbH würde als Bildagentur aber die ausschließlichen Lizenzrechte an dem streitgegenständlichen Lichtbild halten. Durch das Verwenden des Lichtbildes im Rahmen des gewerblichen Webauftritts habe der Abgemahnte die Urheberrechte der ddp media GmbH verletzt, da er nie eine entsprechende Lizenz zur Nutzung erworben habe.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Kanzlei IMAGE Law fordert im Namen der ddp media GmbH Schadensersatz. Ein solcher Anspruch würde sich aus § 97 II UrhG ergeben. Im Sinne der Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was bei rechtmäßiger Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Vorliegend belaufe sich der Lizenzschadensersatz auf 2.777,98 Euro. Weiter soll der Abgemahnte Anwaltsgebühren zahlen. Insgesamt wird damit Zahlung in Höhe von 3.013,78 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.