Forderungsschreiben: Kanzlei KSP für dpa Picture-Alliance GmbH | Bildnutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Oktober 2022

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Forderungsschreiben: Kanzlei KSP für dpa Picture-Alliance GmbH | Bildnutzung

Die Kanzlei KSP aus Hamburg verschickt erneut für die dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt ein Forderungsschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Inhalt des Forderungsschreibens:

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist ein Tochterunternehmen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH und ist als Bildagentur auf dem Gebiet der Bildproduktion, -Dokumentation und –Vermarktung tätig.

Über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet.

Der Empfänger der Abmahnung betreibt eine Website. Ihm wird vorgeworfen, dass er auf dieser Website ein Lichtbild unberechtigt verwendet hat.

An dem Lichtbild soll die dpa Picture-Alliance GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht haben. Eine Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials wurde nicht erteilt.

Folglich wird ein Lizenzverstoß und somit eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Konkrete Forderung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird ein Schadensersatz für die Verwendung des Lichtbildes, Dokumentationskosten, Zinsen und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Darüber hinaus wird die Löschung des Bildmaterials begehrt. Insgesamt soll der Forderungsempfänger 309,68 Euro zahlen.

Eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird nicht gefordert, solange der Schadensersatzanspruch und die Rechtsanwaltskosten fristgerecht ausgeglichen werden.

Was können Sie tun, wenn Sie ein Forderungsschreiben erhalten haben?

Sollten Sie von einem Forderungsschreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einem Forderungsschreiben betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung des Forderungsschreibens.