Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Die Superbullen“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Die Superbullen“.

Über den Film „Die Superbullen“:

Der Film„Die Superbullen“ ist eine deutsche Filmkomödie aus dem Jahre 2011. Der Film kam am 06. Januar 2011 in die deutschen Kinos. Regie führte Gernot Roll. Der Film ist die Fortsetzung von „Voll normaaal“ und „Ballermann 6“.

Der Film„Die Superbullen“ handelt von Tommie und Mario. Deutschlands dümmsten Polizisten Tommie und Mario droht nämlich die Entlassung. Aber da kommt die Chance, sich zu bewähren. Geißbock Hennes, das Maskottchen des 1. FC Köln, wurde entführt. Und die Spur führt zum FC Bayern. Auf ihrer Jagd nach dem Tier sorgen die zwei Dumm-Bullen für Chaos im ganzen Land.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Die Superbullen“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich regelmäßig auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.