Die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover mahnen im Auftrag der Handy Deutschland GmbH, ebenfalls aus Hannover, erneut einen eBay-Verkäufer wegen eines Wettbewerbsverstoßes ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay ein Smartphone mit der Eigenschaft „Neu“ zum Kauf angeboten hat, obwohl das Smartphone schon benutzt wurde.
Die Plattform eBay hat bestimmte Vorgaben, wann ein Produkt als neu angeboten werden darf. Die Artikel müssen neu und unbenutzt sein. Zudem darf das Produkt keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Wenn ein Artikel schon einmal benutzt wurde, so wäre die Eigenschaft „Neu“ nicht zu treffend. Dies sei unter anderem an einer Registrierung´/ Aktivierung zu erkennen.
Vorliegend soll es sich bei dem besagtem Smartphone nicht um ein neues Produkt handeln. Das streitgegenständliche Smartphone sei schon aktiviert/ registriert gewesen. Zudem würde die Herstellergarantie nicht mehr bestehen. Aufgrund dessen wird dem Abgemahnten irreführende Bewerbung vorgeworfen.
Folglich wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.134,55 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.