Abmahnung: Kanzlei Fuß & Jankord für Motorsport Images UK Ltd | Urheberrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. September 2022

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Abmahnung: Kanzlei Fuß & Jankord für Motorsport Images UK Ltd | Urheberrecht

Die Kanzlei Fuß & Jankord aus Dortmund verschickte im Auftrag der Motorsport Images UK Ltd aus London eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Fuß & Jankord wirft dem Abgemahnten in der Abmahnung vor, dass er ein Lichtbild genutzt habe, ohne eine entsprechende Lizenz zur Nutzung des Lichtbildes erworben zu haben. Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Lichtbild sei die Motorsport Images UK Ltd. Diese habe einer Nutzung durch den Abgemahnten aber nie zugestimmt.

Durch die Nutzung des Lichtbildes ohne die entsprechende Lizenz habe der Abgemahnte so mit eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Motorsport Images UK Ltd begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 818,20 Euro gefordert. Zudem soll der Abgemahnte einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 415,00 Euro zahlen. Auch die Erteilung von Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildes wird verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.