Abmahnung: Kanzlei Albrecht Legal für Folkert Knieper | marions-kochbuch.de - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Juli 2022

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Abmahnung: Kanzlei Albrecht Legal für Folkert Knieper | marions-kochbuch.de

Die Kanzlei Albrecht Legal aus Hamburg hat erneut eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotografien im Auftrag von Folkert Knieper aus Bremen verschickt.

Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

Wir haben in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei Albrecht Legal für Folkert Knieper berichtet. In der Vergangenheit wurden die Abmahnungen teilweise auch im Auftrag der Knieper Verwaltungs GmbH oder durch Herrn Folkert Knieper persönlich ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnungen waren zumeist angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos von Nahrungsmitteln und Speisen. Diese Werke sollen regelmäßig von der Website marions-kochbuch.de stammen. Laut Impressum ist Herr Folkert Knieper verantwortlich für diese Website.

Inhalt der Abmahnung:

Auch in der hier vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er Fotos im Internet auf seiner Website und bei Facebook verwendet haben soll, welche aus der Urheberschaft von Herrn Folkert Knieper stammen. Das streitgegenständliche Foto zeigt zwei rohe Rinder Rouladen. Herr Folkert Knieper halte die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild. Eine Nutzungsberechtigung sei dem Abgemahnten nie erteilt worden. Somit liege eine unerlaubte Nutzung vor.

Die Kanzlei Albrecht Legal schildert im weiteren Verlauf der Abmahnung, dass Herr Folkert Knieper die Aufnahmen mit hochwertigem Equipment aufnehmen würde und die Speisen unter ästhetischen Gesichtspunkten anrichte und ablichte. Eine erhebliche Anzahl von Nutzern würde über die Bildersuchmaschine von Google auf die Fotos stoßen.

Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung begehrt die Knieper Verwaltungs GmbH die Beseitigung des Bildmaterials von der Website und aus dem Facebook-Beitrag. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.338,00 Euro geltend gemacht. Auch die bisher entstandenen Rechtsanwaltkosten in Höhe von 800,39 Euro sollen vom Abgemahnten gezahlt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Dieser Artikel wurde am 11.07.2022 verfasst.