Filesharing Abmahnung: Frommer Legal |Film „Everything Everywhere All at Once“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Juni 2022

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Filesharing Abmahnung: Frommer Legal |Film „Everything Everywhere All at Once“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Everything Everywhere All at Once“.

Über den Film „Everything Everywhere All at Once“:

Der Film „Everything Everywhere All at Once“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Abenteuerfilm aus dem Jahr 2022. Der Film kam am 28. April 2022 in die deutschen Kinos. Regie führten Dan Kwan und Daniel Scheinert.

Der Film Everything Everywhere All at Once handelt von der Chinesin Evelyn. Diese betreibt in den USA einen Waschsalon und lebt ein beschauliches Leben mit den üblichen Problemen. Während einer Steuerprüfung wird Evelyn plötzlich in ein Multiversum katapultiert. Sie erfährt, dass sie die Fähigkeiten ihrer Selbst in den einzelnen Universen adaptieren und miteinander verknüpfen kann. Damit nicht genug, ist sie die Einzige, die das Multiversum vor einem Verbrecher bewahren kann. Um die Welten zu retten, startet Evelyn eine atemlose Jagd durch die Dimensionen.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films Everything Everywhere All at Once vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich regelmäßig auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.