Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Thomas Babel über Rechtsanwalt Karsten Ludolph | fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Juni 2022

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Thomas Babel über Rechtsanwalt Karsten Ludolph | fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Rechtsanwalt Karsten Ludolph mahnt für Thomas Babel einen Online-Händler wegen fehlender Registrierung im LUCID Verpackungsregister wettbewerbsrechtlich ab.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass der Abmahnende über Amazon in maßgeblichem Umfang verschiedene Spielekonsolen, Spiele und Zubehör zum Kauf anbietet.

Dem Abgemahnten wird unter Verweis auf ein konkretes Angebot vorgeworfen, als Online-Händler registrierungspflichtige Versandverpackungen mit Ware befüllt und sodann an den Verbraucher versendet zu haben. Eine Abfrage bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister habe ergeben, dass der Abgemahnte weder unter seinem Namen noch unter seinem Shop Namen oder seiner Adresse im LUCID Register registriert ist. Die Registrierung sei für den Abgemahnten Online-Händler aber verpflichtend. Durch die fehlende Registrierung habe der Abgemahnte gegen das Verpackungsgesetz verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro zahlen. Dies sind vorliegend 973,66 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.