Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „The Batman“.
Über den Film „The Batman„:
Der Film „The Batman“ ist ein Spielfilm aus dem Jahre 2021. Der Film kam am 03. März 2022 in die deutschen Kinos. Regie führte Matt Reeves.
Der Film „The Batman„ handelt von dem Milliardär und maskierten Rächer Batman. In seinem zweiten Jahr im Kampf gegen das Verbrechen erforscht Batman die Korruption in Gotham und insbesondere, wie sie mit seiner eigenen Familie in Verbindung stehen könnte. Gleichzeitig untersucht er eine Reihe von Morden eines Serienkillers, der grausame Rätsel auf seinem Weg hinterlässt. Es beginnt ein gefährliches Katz-und-Maus-Spiel, in der Batman und Commissioner Gordon verwickelt werden.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Batman„ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich vorliegend auf 980,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.