Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Mai 2022

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Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“.

Über den Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere:

Der Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“ ist ein US-amerikanischer Fantasyfilm aus dem Jahr 2014. Der Film erschien in Deutschland am 10. Dezember 2014. Regie führte Peter Jackson.


Der Film „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“ ist der letzte Teil der dreiteiligen Verfilmung. Er handelt von Bilbo Beutlin, Thorin Eichenschild und der Gemeinschaft der Zwerge. Diese sind am Ende ihres Abenteuers angelangt. Die Zwerge von Erebor haben die Schätze ihres Heimatlandes zurückgefordert, müssen aber die Konsequenzen dafür tragen, dass sie den furchterregenden Drachen Smaug geweckt haben. Als er der `Drachenkrankheit anheimfällt, setzt Thorin, der König unter dem Berg, Freundschaft und Ehre aufs Spiel und macht sich auf die Suche nach dem legendären Arkenstein.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 2.481,40 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.