Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin mahnt im Auftrag von Herrn Stephan Schulze einen eBay-Händler wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Händler. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in unzulässiger Art und Weise mit Garantien geworben zu haben. Unter anderem habe er die Anforderungen aus Art. 246a § 1 I Nr. 9 i.V.m. § 4 I EGBGB nicht eingehalten. Er habe nicht klar über die Bedingungen und die Inhalte der Garantien aufgeklärt. Diese seien nicht klar und verständlich formuliert gewesen. Diese stelle eine Verletzung seiner Pflicht als gewerblicher Verkäufer da. Da der Abmahnende Herr Schulze ebenso eBay-Händler sei bestehe ein Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten. Es liege somit ein Wettbewerbsverstoß vor.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des angeblichen Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Eine solche Unterlassungserklärung sieht für den Fall eines zukünftigen Verstoßes durch den Abgemahnten die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten werden nicht geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.