Abmahnung: Christine Müller wegen Urheberrechtsverletzung an Illustration |Twitter und Facebook - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. April 2022

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Abmahnung: Christine Müller wegen Urheberrechtsverletzung an Illustration |Twitter und Facebook

Die Fotografin und Illustratorin Christine Müller aus Grünheide mahnt einen Nutzer wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf Facebook und Twitter ab.

Inhalt der Abmahnung:

Von der Abmahnung betroffen ist ein Nutzer der Social-Media Plattformen Twitter und Facebook. Er soll laut der Fotografin und Illustratorin Christine Müller jeweils einen Post auf Facebook und Twitter veröffentlicht haben, welcher einen illustrierten Weihnachtsgruß enthielt. Christine Müller sei laut der Abmahnung Urheberin dieser Illustration. Sie habe nie einen Lizenzvertrag zur Nutzung mit dem Abgemahnten geschlossen. Somit liege durch die Nutzung auf Facebook und Twitter eine Urheberrechtsverletzung zu ihrem Nachteil vor. Die streitgegenständliche Illustration zeigt die Worte „Merry Christmas“ in gelber Schrift auf rotem Hintergrund. Zudem sind im Hintergrund viele kleine und ein großer Stern zu sehen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird zunächst von Frau Christine Müller aufgefordert einen Betrag von 1.071 Euro zu zahlen. Dieser setzte sich aus der Lizenzgebühr nach der MFM-Tabelle und einem 100% Aufschlag zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zusammen. Im weiteren Verlauf bietet Frau Müller alternativ eine Nachlizenzierung zum Preis von 780 Euro an. Der Abgemahnte dürfte die Illustration nach der Zahlung weiterhin nutzen. Kurze Zeit später wird das Angebot für die Nachlizenzierung auf 720 Euro reduziert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.